Gartennutzung

Rechte des Mieters: Ist im Vertrag dem Mieter das Recht zur alleinigen Nutzung eines Gartens gestattet, darf er andere Personen von der Nutzung ausschließen. Zur Nutzung des Gartens gehört, dass neben den Kindern des Mieters auch deren Freunde im Garten spielen können. Der Mieter darf einen Sandkasten und Gartenmöbel aufstellen. 

Rechte des Vermieters: Der Vermieter darf vor Vertragsabschluss das Nutzungsrecht des Gartens festlegen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter einer Erdgeschosswohnung ohne Weiteres auch den Hausgarten benutzen darf.

Der Mieter darf ohne Erlaubnis des Vermieters keine bei Mietbeginn vorhandenen Sträucher und Bäume entfernen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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