Garagen/Einstellplätze

Rechte des Mieters: Garagen darf der Mieter nur in der Weise nutzen, wie es in seinem Mietvertrag vereinbart ist. Der Mieter darf keine brennbaren Gegenstände, wie z.B. Benzin oder Öl in der Garage lagern.

Rechte des Vermieters: Der Vermieter kann im Mietvertrag festlegen, dass die Garage nur zum Abstellen eines PKW´s überlassen wird. Das Abstellen weiterer kleinerer Fahrzeuge (Fahrräder, Mofas) oder das Lagern von Hausrat kann der Vermieter untersagen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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