Fahrstuhl

Rechte des Mieters: Ist ein Fahrstuhl vorhanden, darf der Mieter diesen nutzen, auch wenn dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Die Nutzung beinhaltet auch den Transport von Gütern – etwa anlässlich eines Umzugs – soweit der Aufzug hierfür geeignet und zugelassen ist.

Pflichten des Vermieters: Der Vermieter ist dazu verpflichtet einen eventuell vorhandenen Aufzug rund um die Uhr in Betrieb zu halten und notfalls reparieren zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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