Einbauten des Mieters

Rechte des Mieters: Im laufenden Mietverhältnis darf der Mieter die Mieträume nach seinem Belieben einrichten.

Der Mieter muss die Zustimmung des Vermieters einholen, sobald die Einrichtung eingriffe in die Bausubstanz erfordern. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist, muss der Mieter alle Einbauten auf seine Kosten entfernen. Die Wohnung muss im zum Mietbeginn vorhandenen Zustand zurück gegeben werden.

Rechte des Vermieters: Die Zustimmung zum Einbau größerer Einrichtungen (etwa einer Badewanne) darf der Vermieter davon abhängig machen, dass der Mieter dem Vermieter zur Sicherung des Rückbaus bei Mietende eine zusätzliche Mietsicherheit (Kaution) leistet. Alternativ kann der Vermieter auf dem Recht bestehen, dass der Verbleib der Einrichtung in den Mieträumen gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung vom Mieter verlangt wird.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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