Briefkasten

Rechte des Mieters: Der Mieter hat Anspruch auf einen eigenen, funktionstüchtigen Briefkasten. Er darf den Briefkasten mit Hinweisen gegen unerwünschte Werbung bekleben.

Der Mieter darf nicht: Ist ein persönlicher Briefkasten im Eingangsbereich für den Mieter angebracht, darf dieser keinen zusätzlichen Briefkasten direkt an seiner Wohnungstüre montieren.

Die Pflichten des Vermieters: Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße Postzustellung möglich ist. Die Briefkästen müssen DIN-gerecht und DIN-A4-Umschläge ohne Knick aufnehmen können.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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