Blumenkästen

Rechte des Mieters: Wenn nichts anderes vereinbart ist, darf der Mieter an den Fensterbrettern Blumenkästen anbringen oder Blumentöpfe auf den Fensterbänken abstellen. Der Mieter hat aber dafür Sorge zu tragen, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen können und keine Verletzungsgefahr für andere Mitbürger darstellen. Auch hat der Mieter sicherzustellen, dass das Mietobjekt nicht durch auslaufendes Wasser beschädigt wird.

Rechte des Vermieters: Hat der Vermieter vertraglich dem aufstellen von Blumentöpfen zugestimmt, darf der Vermieter diese nicht eigenmächtig entfernen. Andernfalls könnte der Mieter mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung gegen diese Besitzstörung gegen den Vermieter vorgehen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Andreas Gallien.

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