Berufsausübung in der Wohnung

Rechte des Mieters: Normale, gelegentliche Büroarbeiten und geschäftliche Besprechungen darf der Mieter in seiner Wohnung vornehmen. Auch darf der Mieter die Wohnung als Übersetzer, Gutachter, Vertreter, Maler, Künstler oder Schriftsteller nutzen, selbst wenn er durch diese Tätigkeit wesentliche Einkünfte erzielt.

Der Mieter darf nicht: Jede berufliche Ausübung, welche mit häufigem Kundenverkehr verbunden ist oder die mit büromäßige Organisation verbunden ist, darf der Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters ausüben.

Rechte des Vermieters: Als Vermieter sind Sie nicht berechtigt, eine dem Mieter erlaubte Berufsausübung zu unterbinden, weil er Ihnen den Nachweis der Gewerbeerlaubnis nicht erbringt.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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