Balkon

Rechte des Mieters: Mobiliar darf der Mieter nach seinem Belieben auf den Balkon stellen, ebenso Getränkekisten.

Rechte des Vermieters: Bauliche Veränderungen am und auf dem Balkon darf der Mieter nicht ohne die Zustimmung des Vermieters vornehmen, soweit diese nach außen sichtbar ist und die Bausubstanz verletzt wird. So ist etwa das Anbringen von Netzen (Katzennetze um das entweichen der Hauskatze zu verhindern) unzulässig. Auch ist dem Mieter untersagt ein Loch in die Balkontür zu schneiden, um der Katze einen freien Ausgang zu verschaffen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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