Bad und Dusche

Rechte des Mieters: Auch zu Nachtzeiten bzw. außerhalb der Ruhezeiten darf der Mieter Dusche und Bad nutzen, auch dann, wenn durch die dabei verursachten Geräusche andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Rechte des Vermieters: Die Dauer von (geräuschvollem) Duschen und Baden darf zu Nachtzeit 30 Minuten nicht überschreiten.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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