Aufnahme Dritter

Rechte des Mieters: Auch ohne die Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter seine nächsten Angehörigen in die Mietwohnung mit aufnehmen. Hierzu zählen: Ehepartner, Kinder (unabhängig von Ihrem Alter), Eltern und Geschwister.

Der Mieter darf aber nicht ohne Ihre Zustimmung die Räume den Angehörigen zum selbstständigen Gebrauch überlassen.

Rechte des Vermieters: Die Aufnahme von Familienangehörigen muss der Mieter vor deren Einzug anzeigen, ebenso den Einzug seines nichtehelichen Lebenspartners.

Die Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners darf der Vermieter verbieten, wenn gegen seine Person ein wichtiger Grund spricht (etwa, wenn der Lebenspartner in der Vergangenheit den Hausfrieden nachhaltig gestört oder den Vermieter beleidigt hat). Ganz generell darf der Vermieter die Aufnahme von Personen verbieten, wenn es dadurch zu einer Überbelegung der Mietwohnung kommt.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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