Abwesenheit

Rechte des Mieters: Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Mieträume zu nutzen; er hat ein Nutzungsrecht, aber keine Nutzungspflicht.

Rechte des Vermieters: Bei längerer Abwesenheit muss der Mieter für eine ausreichende Kontrolle der Wohnung sorgen oder einer Vertrauensperson den Zugang zu der Wohnung gestatten und dies dem Vermieter bekannt geben oder dem Vermieter selbst die Schlüssel übergeben.

Der Mieter ist dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Wohnung stets ausreichend beheizt und gelüftet wird.

Der Mieter muss nicht: Ohne Ausschöpfung anderer Sicherungsmöglichkeiten ist der Mieter nicht verpflichtet, während seiner Abwesenheit dem Vermieter oder einem Hausmeister die Wohnungsschlüssel zu überlassen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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