Abstellplatz

Rechte des Mieters: Hat der Mieter einen bestimmten Stellplatz gemietet, darf er verlangen, dass er diesen auch nutzen kann. Wird der Stellplatz durch einen dritten belegt, darf der Mieter die Miete mindern. Hat der Mieter einen beliebigen Stellplatz innerhalb einer Sammelgarage gemietet, muss dafür Sorge getragen werden, dass der Mieter jederzeit einen Stellplatz nutzen kann.

Rechte des Vermieters: Der Eigentümer darf von seinem Mieter verlangen, dass er auf der für seinen PKW angemieteten Abstellfläche kein anderes Verkehrsmittel (etwa ein Fahrrad, Moped, Motorrad) abstellt.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

Zurück