Fahrzeuge

Rechte des Mieters: Auch ohne ausdrückliche Erlaubnis darf der Mieter einen der Mietergemeinschaft zur Verfügung gestellten Fahrradabstellplatz nutzen. Reicht der vorhandene Platz nicht aus oder steht kein Abstellplatz zur Verfügung, darf der Mieter das Fahrrad in seinem Keller oder in der Wohnung abstellen.

Der Mieter darf nicht ohne besondere Regelung einfach einen bestimmten Abstellplatz für sein Fahrrad beanspruchen. Auf einem vorhandenen Hof darf der Mieter sein Fahrrad nur abstellen, wenn dies vom Vermieter erlaubt ist, oder dieses schon seit längerer Zeit so üblich ist.

Rechte des Vermieters: Der Vermieter ist ohne besondere Absprache nicht dazu verpflichtet, das Abstellen von Kraftfahrzeugen durch den Mieter auf dem Grundstück zu erlauben.  Hat der Vermieter jedoch einem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, kann er ein Widerrufsrecht nur bei berechtigtem Interesse durchsetzen.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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