Dübel

Rechte des Mieters: Im angemessenem Umfang darf der Mieter Dübellöcher – auch durch Kacheln und Fliesen – ohne Zustimmung des Vermieter in die Wohnung setzten. Soweit die Dübellöcher der Befestigung der üblichen Geräte und Vorrichtungen in einem Haushalt dienen, sind sie angemessen und gestattet.

Der Mieter muss alle Dübellöcher wieder schließen (aber nicht neu verfliesen). Für nicht angemessene Dübellöcher hat der Mieter dem Vermieter Schadenersatz zu leisten, auch wenn er Vertraglich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sein sollte.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2014 von Elfi Ritzau.

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